Die 10 Gebote

1. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten.
2. Der Beifahrer muss im Besitze des für das Kraftfahrzeug gültigen Führerscheines sein. 
3. Das Kraftfahrzeug muss zugelassen sein.
4. Die Kraftfahrzeug-Zulassung ist an der Kasse zu hinterlegen und wird nach erfolgter Zeitabrechnung wieder ausgehändigt.
5. Beschädigungen der Platzanlagen oder Baumkulturen sind der Aufsicht sofort zu melden.
6.
30Km/h ist die Höchstgeschwindigkeit
7. Halten Sie den Sicherheitsabstand von 50m ein.
8. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
9.  Wenden auf den Straßen ist nicht gestattet, hierzu sind die gekennzeichneten Wende-Straßen zu benutzen.
10. Die Straßen dürfen von Fußgängern nicht benutzt werden.